Seit 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, Austausch von Fenstern
Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
Pflasterung
Der Online-Antrag ohne ID-Austria:
Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hoch
Füllen Sie das Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus
Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch
Der Online-Antrag mit ID-Austria:
Melden Sie sich mit der ID-Austria über unsere Website an
Füllen Sie das Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus
Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch
Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?
Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen.
Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Beantragung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt:
Tel.: 02237/7203 DW 11 AL Martina Chromy, oder 02237/7203 DW 14 Katharina Klempa
Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:
Rechnung
amtlicher Lichtbildausweis
Zahlungsnachweis und Ihren IBAN
Alle derzeit verfügbaren Informationen finden Sie weiters auf Handwerkerbonus