Bitte beachten Sie beim Spazierengehen mit Ihrem Hund, dass an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden müssen (NÖ Hundehaltegesetz §8 Abs. 3).
Weiters gilt die Verordnung einer Hundesicherungszone gem. §9a Abs. 2 lit. b NÖ Hundehaltegesetz des Gemeinderates der Gemeinde Gaaden für den Bereich: Bachpromenade in der gesamten Länge zwischen den Einmündungen Schwarzkopfweg bis Feldgasse, KG Gaaden.