Leinen- oder Maulkorbpflicht für Hunde

Hunde


Bitte beachten Sie beim Spazierengehen mit Ihrem Hund, dass  an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden müssen (NÖ Hundehaltegesetz §8 Abs. 3).  

Weiters gilt die Verordnung  einer Hundesicherungszone gem. §9a Abs. 2 lit. b NÖ Hundehaltegesetz des Gemeinderates der Gemeinde Gaaden  für den Bereich: Bachpromenade in der gesamten Länge zwischen den Einmündungen Schwarzkopfweg bis Feldgasse, KG Gaaden.

27.04.2023