Schneeräumung - Winterdienst

Gaadner Wappen

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch heuer in Anbetracht des bevorstehenden Winters wieder darauf hinweisen, dass gemäß § 93 Z. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6.oo bis 22.oo Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.


Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen. Ferner möchten wir Sie auch ersuchen, während der Winterzeit Ihre Fahrzeuge auf Eigengrund zu parken, damit wir den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) für Ihre Sicherheit und Zufriedenheit in der Gemeinde durchführen können.

Im Sinne Ihrer Sicherheit bitten wir Sie auch, die auf öffentliches Gut überhängenden Äste und Zweige zurück zu schneiden, damit diese bei starken Schneefällen oder nassem Schnee nicht brechen oder auf das öffentliche Gut hängen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

19.12.2022